Am 19. 7. 2024 sei das AbgÄG 2024 im BGBl veröffentlicht worden. Dieses Gesetzespaket bringe auch einige Änderungen für körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppen gem § 9 KStG mit sich, insb eine künftig mögliche digitale Einbringung von Gruppenanträgen, Wahlrechte für die Verlustzurechnung von Auslandsgruppenmitgliedern sowie Einschränkungen bei der Verrechnung von Vorgruppenverlusten neuer Gruppenträger. Für die Praxis seien diese Neuerungen durchwegs von Bedeutung und sowohl bei der Begründung wie auch in der laufenden Gestionierung von Unternehmensgruppen zu beachten.

