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UmgrStR-Wartungserlass 2024 - Hinweise für die Beratungspraxis. Verlustvorträge und Vergleichbarkeit des verlusterzeugenden Vermögens - Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen bei Verschmelzung - Nutzungsüberlassung bei Liegenschaften - Verzicht auf Anteilsgewährung - Quotenrealisierung bei Einlagen und Entnahmen (Hübner-Schwarzinger, SWK 23-24/2024, S. 1040)

Artikelrundschau August 2024 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/652ÖStZ 2024, 715 Heft 24 v. 18.12.2024

Seitens des BMF sei am 20. 6. 2024 die endgültige Fassung des Wartungserlasses 2024 zu den UmgrStR der Öffentlichkeit zugängig gemacht worden. Im Beitrag werden - aufbauend auf Schlager/Titz - ausgewählte Aspekte und Aussagen der UmgrStR mit Blick auf aktuelle Beratungsthemen dargestellt.

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