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Das Einwegpfand aus umsatzsteuerlicher Sicht. Umsatzsteuerliche Folgen für Unternehmer (Rattinger/Tratlehner, SWK 23-24/2024, S. 1028)

Artikelrundschau August 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/634ÖStZ 2024, 693 Heft 23 v. 2.12.2024

Das Einwegpfand komme nach Ö. Ab 1. 1. 2025 hätten gewerbsmäßige Inverkehrsetzer von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom jeweiligen Abnehmer ein Pfand in Höhe von 25 Cent je Verpackung einzuheben. Bei Retournierung der Einweggetränkeverpackungen sei das Pfand in selber Höhe zu erstatten. Neben den erheblichen praktischen Folgen für die betroffenen Unternehmen würden sich auch umsatzsteuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem neuen Einwegpfandsystem stellen. Insb von Bedeutung sei dabei die konzeptionelle Abgrenzung zum Mehrwegpfand. Im Beitrag wird das neue Einwegpfandsystem aus umsatzsteuerlicher Sicht beleuchtet; außerdem zeigt er die umsatzsteuerlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmer auf.

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