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Die echt steuerbefreite Lebensmittelspende (Heber, taxlex 2024/59, S. 229)

Artikelrundschau August 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/632ÖStZ 2024, 693 Heft 23 v. 2.12.2024

Mit dem AbgÄG 2024 werde eine weitere echte Umsatzsteuerbefreiung eingeführt, namentlich für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken an gemeinnützige Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen. Hierdurch nehme Ö eine Vorreiterrolle ein. Kein anderer MS habe bis dato eine umsatzsteuerliche Regelung auf den Weg gebracht, die gleichzeitig unionsrechtskonform und ressourcenschonend sei. Die umsatzsteuerliche Nichtbelastung lasse das Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken nun zu einer echten Alternative zum Vernichten werden.

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