Aufgrund der Umsetzung der RL (EU) 2020/285 des Rates v 18. 2. 2020 komme es durch das AbgÄG 2024 (BGBl I 2024/113) mit Wirkung zum 1. 1. 2025 zu Änderungen iHa die besonderen Regelungen für Kleinunternehmer und erfolge insb eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf nicht im Inland, jedoch in der Union ansässige Unternehmer.

