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ERV und eZustellung: Ein (un-)gleiches Duo? (Blöschl/Schindl, ecolex 2024/381, S. 674)

Artikelrundschau August 2024 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/615ÖStZ 2024, 691 Heft 23 v. 2.12.2024

Seit Ende 2018 seien Unternehmer zur elektronischen Kommunikation mit Behörden (eZustellung) verpflichtet. Wegen ihrer Ähnlichkeit zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sei bei der eZustellung allerdings besondere Vorsicht geboten. In einem entscheidenden Detail würden sich ERV und eZustellung nämlich voneinander unterscheiden: im Zustellzeitpunkt. Das könne mit Blick auf Rechtsmittelfristen zu bösen Überraschungen führen, was dazu einlade, den Regelungskomplex näher zu beleuchten - und kritisch zu hinterfragen.

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