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Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten im UGB (Hirschler/Roider/Schreyvogl, RWZ 2024/32, S. 180)

Artikelrundschau Juni 2024 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/555ÖStZ 2024, 611 Heft 20 v. 23.10.2024

Ein derivativ erworbener Geschäfts- oder Firmenwert sei gem § 203 Abs 5 UGB verpflichtend planmäßig über seinen voraussichtlichen Nutzungszeitraum, bzw wenn dieser nicht verlässlich geschätzt werden könne, über 10 Jahre abzuschreiben. Eine einheitliche Vorgehensweise für die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts, insb hinsichtlich der Ermittlung einer etwaigen außerplanmäßigen Abschreibung, sei in der Praxis bisher nicht erkennbar. AFRAC schaffe mit der im März 2024 veröffentlichten AFRAC-Stellungnahme 41 nun ein Rahmenwerk für die Ermittlung sowohl der planmäßigen als auch einer außerplanmäßigen Abschreibung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts im UGB. Der Beitrag bietet einen Überblick und erläutert auch konzeptionelle Unterschiede zu den relevanten IFRS-Bestimmungen.

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