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Die Konsultationsvereinbarung zu den Grenzgängerregelungen des DBA-Deutschland

Internationales SteuerrechtMag. Christina Grassl/Martin Reiter, BA, MAÖStZ 2024/39ÖStZ 2024, 45 Heft 1 und 2 v. 31.1.2024

Am 21. 8. 2023 wurde ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland,11Siehe Erlass des BMF vom 22. 12. 2023, 2023-0.913.349, BMF-AV Nr 155/2023. BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, unterzeichnet. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. 12. 2023 wird es ab dem Steuerjahr 2024 wirksam werden. Damit einhergehend wurde auch die bisherige Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung adaptierungsbedürftig. Mit Erlass vom 22. 12. 2023, 2023-0.913.349, BMF-AV Nr 155/2023 wurde schließlich eine neue Konsultationsvereinbarung veröffentlicht. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Punkte der neuen Vereinbarung.

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