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BEFIT - Die wesentlichen Inhalte zum aktuellen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

Internationales SteuerrechtFranz Ehrnhöfer, MSc (WU), BAÖStZ 2024/38ÖStZ 2024, 36 Heft 1 und 2 v. 31.1.2024

Am 12. 9. 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag über den Rahmen der Unternehmensbesteuerung in Europa.11Vgl European Commission, Prospal for a Council Directive on Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT), 12. 9. 2023, COM (2023) 532 final (fortan BEFIT-Proposal 2023). Ausgangspunkt dieses Vorschlags war Aktionspunkt 5 der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament bzw den Europäischen Rat zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert, der im Wesentlichen die gemeinsame steuerliche Gewinnermittlung von Unternehmen bzw die formelbasierte Gewinnverteilung auf die EU-Mitgliedstaaten behandelte.22Vgl European Commission, Communication from the Commission to the European Parliament and the Council, 18. 5. 2021, COM (2021) 251 final (fortan Mitteilung der Kommission 2021) 11 f; Spies/Hellebrandt/Lawson, EU-Monitor: Aktuelle steuerliche Entwicklungen (Sept 22/Okt 22/Nov 22), ÖStZ 2022/716, 715 (716). BEFIT ersetzt den in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutierten,33Vgl bspw Eggert, Die Gewinnermittlung nach dem Richtlinienvorschlag über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage: Vergleich mit der Gewinnermittlung nach dem HGB, EStG und den IFRS (2015); Kirchmayr-Schliesselberger/Achatz, CCCTB - Traum oder Vision? taxlex 2011, 157; Mayr, CCCTB: eine realistische Betrachtung, SWI 2008, 288; Petutschnig, C(C)CTB 2.0 - Der neue Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung der Körperschaftsteuer, RWZ 2017/57, 273; Petutschnig, Verteilung der Besteuerungsfolgen innerhalb eines Konzerns bei Anwendung einer Common Consolidated Corporate Tax Base (2012). jedoch mangels politischer Einigung zu insb den Regelungen der Gewinnaufteilung und des persönlichen Anwendungsbereichs gescheiterten und daher widerrufenen Vorschlag zu einer gemeinsam konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage (CCCTB bzw GKKB).44Vgl BEFIT-Proposal 2023; European Commission, Prospal for a Council Directive on a Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB), 25. 10. 2016, COM (2016) 683 final (fortan BEFIT-Proposal 2016); Petutschnig, RWZ 2017/57, 273. Aufgrund der bereits beschlossenen bzw auf breite Zustimmung gestoßenen Normen zur Gewinnverteilung internationaler Unternehmen (Pillar I)55Vgl European Commission, Report from the Commission to the Council - Progress Report on Pillar One, 30. 6. 2023, COM (2023) 377 final. und einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar II)66Vgl RL 2022/2523/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 12. 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen, ABl L 2022/328, 1; Prinz, BEFIT im "Spotlight" - Neue europäische Legislativinitiative zur harmonisierten Gewinnermittlung, Der Betrieb (DB) 2023, 480 (481). hat sich die Wahrscheinlichkeit zur Einigung, unter Berücksichtigung der bereits langanhaltenden einschlägigen Diskussion, auf BEFIT erhöht.77Vgl BEFIT-Proposal 2023, 1 f; Spies/Hellebrandt/Lawson, ÖStZ 2022/716, 715 (717). Im Falle der Beschlussfassung ist die Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. 1. 2028 vorgesehen, die entsprechenden Vorschriften sollen infolgedessen mit 1. 7. 2028 in Kraft treten.88Vgl Art 78 BEFIT-Proposal 2023. Fünf Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluierung seitens der EU-Kommission vorgesehen.99Vgl Art 77 BEFIT-Proposal 2023.

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