UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a
VwGH 6. 9. 2023, Ro 2021/15/0021
Seit der Neufassung der Befreiungsbestimmung für Bildungsdienstleistungen (ua Privatschulen) in § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG durch das JStG 2018, BGBl I 2018/62, stellt diese iS des Art 132 MwStSystRL, 2006/112/EG , zur Zuerkennung der Umsatzsteuerbefreiung darauf ab, dass die privaten Bildungseinrichtungen "eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Zielsetzung" verfolgen. Zu dieser Bestimmung ist die VO über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (Umsatzsteuer-BildungsleistungsVO, UStBLV), BGBl II 2018/214, ergangen, in der die "vergleichbare Zielsetzung" präzisiert wurde.