Der Energiekrisenbeitrag-Strom sei komplex. Ein Gesetz und zwei Verordnungen würden die Abschöpfung von Übergewinnen aus der Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom im Zeitraum zwischen 1. 12. 2022 und 31. 12. 2023 regeln. Zahlungsverpflichtungen bestünden mit 30. 9. 2023 und 31. 3. 2024. Der Beitrag beleuchtet neben allgemeinen Hinweisen die Tatbestandsmerkmale des "im Inland erzeugten Stroms" und der "Betreibung einer Stromerzeugungsanlage von mehr als 1 MW" sowie die Frage der Ermittlung der Markterlöse bei unterschiedlichen bzw gestaffelten Strompreisen.