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Windkraftanlage (Windrad) auf landwirtschaftlich genutztem Grundstück (Ehgartner, BFGjournal 10/2023, S. 323)

Artikelrundschau Oktober 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/25ÖStZ 2024, 31 Heft 1 und 2 v. 31.1.2024

Auch wenn die Nutzung des gesamten land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks durch die Aufstellung eines Mobilfunksendemasts oder einer Windkraftanlage nur unwesentlich beeinträchtigt werde, sei doch der hierfür vermietete Teil des Grundstückes der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen und gehöre nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Der entsprechende Grundstücksteil sei als durch die Dauervermietung entnommen anzusehen, hinsichtlich der Mieteinnahmen würden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

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