Mit BGBl I 2015/116 vom 14. 8. 2015 sei mit dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) für die Abgabenbehörde die Berechtigung geschaffen worden, in einem Ermittlungsverfahren über Tatsachen einer Geschäftsverbindung Auskünfte von Kreditinstituten zu verlangen. Der Beitrag beleuchtet die Konteneinschau im Rahmen der Außenprüfung näher und soll bisherige Anwendungsproblemstellungen iZm Auskunftsverlangen an Kreditinstitute verbessern.