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Umsatzsteuerliche Behandlung der Tagesbetreuung bei öffentlichen Ganztagesschulen (Leitner, BFGjournal 5/2024, S. 184)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/461ÖStZ 2024, 496 Heft 17 v. 10.9.2024

Die öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und die AHS-Unterstufe könnten als ganztägige Schulformen geführt werden. Während die Unterrichtserteilung an öffentlichen Schulen nach einhelliger Ansicht aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht einen Hoheitsbetrieb begründe, sei unklar, ob dies auch für die bei ganztägigen Schulformen angebotene Tagesbetreuung zutreffe oder ob ein Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG vorliege. Das BFG habe sich in seinem Erk v 20. 3. 2024, RV/6100329/2023 erstmalig mit dieser Frage zu befassen gehabt.

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