vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlastungsmaßnahmen nach § 48 Abs 5 BAO bei wirtschaftlicher und juristischer Doppelbesteuerung. Relief Measures According to Sec 48 Para 5 Federal Tax Code in Case of Economic and Juridical Double Taxation (Lang, SWI 5/2024, S. 228)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/439ÖStZ 2024, 493 Heft 17 v. 10.9.2024

In seiner Entscheidung vom 13. 3. 2024, RV/7100082/2022, habe das österr BFG eine Beschwerde gegen einen Bescheid des BMF, mit dem die beantragte Beseitigung der Doppelbesteuerung für 2000-2019 auf der Grundlage von § 48 Abs 5 BAO abgelehnt worden sei, als unbegründet zurückgewiesen. Es sei um die Befreiung von in Liechtenstein besteuerten Einkünften gegangen, hilfsweise um die Anrechnung von in Liechtenstein gezahlter Steuer. Ursache für die Doppelbesteuerung sei zum einen ein Zuordnungskonflikt gewesen. Andererseits sei auch ein Ansässigkeitskonflikt vorgelegen: Die liechtensteinische Steuerverwaltung sei davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige in Liechtenstein ansässig gewesen sei, während die österr Steuerverwaltung davon ausging, dass der Steuerpflichtige in Ö ansässig gewesen sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!