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Vereinfachung des KESt-Steuerreportings ab 2025

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/417ÖStZ 2024, 472 Heft 17 v. 10.9.2024

Durch die Umsetzung der von den KESt-Abzugsverpflichteten verpflichtend auszustellenden jährlichen Bescheinigungen durch die neue Steuerreportingverordnung auf Grundlage der Ermächtigung in § 96 Abs 5 EStG idF AbgÄG 2022 kommt es künftig zu einer wesentlichen Vereinfachung im Zuge der Verlustverrechnung für die Depotinhaber:

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