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Organisationserlass und Rückerstattungszinsenerlass zum COFAG-NoAG

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/416ÖStZ 2024, 472 Heft 17 v. 10.9.2024

Der 10-seitige Organisationserlass regelt den Vollzug des COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetzes (COFAG-NoAG), das mit dem COFAG-Sammelgesetz, veröffentlicht im BGBl I 2024/86 vom 18. Juli 2024, eingeführt wurde.

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