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Teilweise Zuständigkeitsübertragung für Vorabentscheidungen vom EuGH auf das EuG

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/415ÖStZ 2024, 471 Heft 17 v. 10.9.2024

Eine bedeutende Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die im EU-Amtsblatt vom 12. August 2024 veröffentlicht wurde, ist am 1. September 2024 in Kraft getreten. Diese Änderung sieht ua eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht der Europäischen Union (EuG) vor, die ab dem 1. Oktober 2024 gelten wird. Diese Übertragung betrifft sechs besondere Sachgebiete: das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, den Zollkodex, die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Die Änderung der Satzung sieht außerdem eine Ausweitung des Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln ab dem 1. September 2024 vor.

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