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Pauschale kollektivvertragliche Taggelder und ihre steuerrechtlichen Fallen. Dargestellt am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (Wiesinger, SWK 11/2024, S. 532)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/410ÖStZ 2024, 452 Heft 15 und 16 v. 20.8.2024

Viele Kollektivverträge würden pauschale Taggelder für Dienstreisen vorsehen. Ursache für die weite Verbreitung solcher Regelungen sei nicht nur die Vereinfachung der Personalverrechnung, sondern vor allem, dass derartige Taggelder steuer- und beitragsrechtlich (zumindest teilweise) begünstigt seien. Allerdings gebe es auch steuerrechtliche "Fallen", die vermieden werden sollten. Damit es nicht nur bei abstrakten Aussagen bleibe, werden die verschiedenen Konstellationen am Beispiel des Kollektivvertrags für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie dargestellt. Sie könnten auch bei anderen Kollektivverträgen hilfreich sein, da die steuerrechtlichen Bestimmungen für alle Kollektivverträge ident seien.

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