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Waldnutzung infolge höherer Gewalt. Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 6 EStG ist sachlich geboten (Bergmann/Manessinger, SWK 11/2024, S. 540)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/399ÖStZ 2024, 450 Heft 15 und 16 v. 20.8.2024

Mit Beschluss vom 30. 11. 2023 habe das BFG ein Normenprüfungsverfahren hinsichtlich § 37 Abs 1 iVm Abs 6 EStG und § 12 Abs 7 EStG sowie die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen durch den VfGH beantragt. Im Beitrag wird dargestellt, wieso die entsprechenden Bestimmungen nicht nur verfassungsrechtlich gedeckt, sondern geradezu geboten seien.

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