vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Leistungsbeistellung in der Umsatzsteuer. Abgrenzung zum Tausch bzw tauschähnlichen Umsatz (Moser, SWK 10/2024, S. 511)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/383ÖStZ 2024, 416 Heft 14 v. 30.7.2024

In der Praxis nicht unüblich seien Geschäftsfälle, bei denen der Leistungsempfänger dem Leistungserbringer Lieferungen (Gegenstände) oder Leistungen iZm der Leistungserbringung zur Verfügung stelle. Es stelle sich dann die Frage, ob ein Tausch bzw ein tauschähnlicher Umsatz oder eine sogenannte "Beistellung" vorliege. Beigestellt werden könnten sowohl körperliche Sachen als auch (Dienst-)Leistungen. Vor allem in jenen Fällen, in denen der Leistungsempfänger nicht zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt sei, könne das Vorliegen einer Beistellung von großer umsatzsteuerrechtlicher Relevanz sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!