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Nullsteuersatz bzw echte Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikmodulen in Österreich. Änderungen ab 1. 1. 2024 (Gabler/Kuderer, SWK 10/2024, S. 504)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/382ÖStZ 2024, 416 Heft 14 v. 30.7.2024

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 sei eine befristete echte Umsatzsteuerbefreiung (Steuersatz von 0 % ohne Verlust des Vorsteuerabzugs) für Photovoltaikmodule für den Zeitraum von 1. 1. 2024 bis 31. 12. 2025 eingeführt worden. Betroffen seien Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Versandhandelslieferungen, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. In einer BMF-Information vom 8. 3. 20241 würden weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet. Durch die Umsatzsteuerbefreiung sollten im Zeichen der Ökologisierung und der Energiewende insb Photovoltaikanlagenkäufer, denen kein Vorsteuerabzug zustehe, nicht mit Umsatzsteuer belastet werden.

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