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Drohverluste aus einer Teilwertperspektive - der Saldierungskreis im Sinn einer Deckungsbeitragsrechnung

Steuerrecht_AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2024/358ÖStZ 2024, 398 Heft 14 v. 30.7.2024

Der BFH11BFH 23. 6. 1997, GrS 2/93, BStBl 1997 II 735. lässt eine Saldierung von Verlusten aus einer Vermietung von Praxisräumen an einen Arzt mit einer Gewinnerhöhung seiner nahe gelegenen Apotheke zu. Der VwGH22VwGH 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009; siehe dazu Höltschl/Kerbl, Replik zum Erkenntnis des VwGH vom 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009 - Drohverlustrückstellungen bei verlustbringenden Filialen, ÖStZ 2024/218, 251. lässt dagegen eine Drohverlustrückstellung für nicht die Mietkosten deckende Filialbetriebe einer Handelskette (Lebensmitteleinzelhandel) nicht zu. In beiden Fällen ist die Frage nach dem Saldierungskreis 33 Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG § 9 Tz 85 ff (22. Lfg, Oktober 2021). von Drohverlustrückstellungen entscheidend.

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