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Höhere Stundungszinsen ab 1. 7. 2024

Info_aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/355ÖStZ 2024, 392 Heft 14 v. 30.7.2024

Gemäß § 323c Abs 13 BAO idF 2. COVID-19-StMG haben die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO ab 1. 7. 2021 bis 30. 6. 2024 zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr betragen. Infolge des Auslaufens dieser befristeten Senkung iZm COVID erfolgt in einer neuen Mitteilung der jeweils anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen (vgl zuletzt ÖStZ 2023/541) eine Zinsanpassung bei Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2024 von bisher 5,88 % auf 8,38 %:

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