In weiteren Anfragebeantwortungen, siehe zuletzt ÖStZ 2024/152, geht das BMF auf zusätzliche Zweifelsfragen zur neuen Quotenregelung ein:
In weiteren Anfragebeantwortungen, siehe zuletzt ÖStZ 2024/152, geht das BMF auf zusätzliche Zweifelsfragen zur neuen Quotenregelung ein: