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Haftung für Lohnsteuern, deren Bezahlung vom Masseverwalter angefochten wurde (Zinöcker, BFGjournal 3/2024, S. 112)

Artikelrundschau März 2024 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/348ÖStZ 2024, 381 Heft 13 v. 15.7.2024

Würden ungewidmete Saldozahlungen, mit denen auch von der Gesellschaft gemeldete Lohnsteuern nach deren Fälligkeit abgedeckt wurden, vom Masseverwalter erfolgreich angefochten, fehle es für eine Haftung des Geschäftsführers hinsichtlich dieser wieder aufgelebten Lohnsteuerforderungen am Kausalzusammenhang zwischen seiner Pflichtverletzung und dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft.

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