Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) habe zu wesentlichen Neuerungen im Gesellschaftsrecht geführt, wobei sich die Stimmen in der Lit seither insb mit der neuen Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft auseinandersetzen würden. Vergleichsweise spärlich behandelt werde das ebenfalls im GesRÄG 2023 normierte Außerkrafttreten der ehemals in § 10b GmbHG verankerten Gründungsprivilegierung. Aufgrund der mit dem GesRÄG 2023 eingeführten Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € bestehe dem Gesetzgeber zufolge kein Bedarf für die Beibehaltung der Gründungsprivilegierung. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieser Änderungen auf die rd 32.000 (Stand 2023) gründungsprivilegierten Gesellschaften aufgezeigt.