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Auswirkungen des GesRÄG 2023 auf die Gründungsprivilegierung. Eine Analyse der Neuerungen und praktischen Herausforderungen (Gebauer/Klein, SWK 8/2024, S. 447)

Artikelrundschau März 2024 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/345ÖStZ 2024, 381 Heft 13 v. 15.7.2024

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023 (GesRÄG 2023) habe zu wesentlichen Neuerungen im Gesellschaftsrecht geführt, wobei sich die Stimmen in der Lit seither insb mit der neuen Gesellschaftsform der flexiblen Kapitalgesellschaft auseinandersetzen würden. Vergleichsweise spärlich behandelt werde das ebenfalls im GesRÄG 2023 normierte Außerkrafttreten der ehemals in § 10b GmbHG verankerten Gründungsprivilegierung. Aufgrund der mit dem GesRÄG 2023 eingeführten Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei GmbHs von 35.000 € auf 10.000 € bestehe dem Gesetzgeber zufolge kein Bedarf für die Beibehaltung der Gründungsprivilegierung. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieser Änderungen auf die rd 32.000 (Stand 2023) gründungsprivilegierten Gesellschaften aufgezeigt.

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