Seit 1. 1. 2024 existiere aufgrund des mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) erlassenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKap) eine neue Gesellschaftsform in Ö. Mit dem GesRÄG 2023 seien vereinzelt auch andere Gesetze an die neue Gesellschaftsform angepasst worden. Änderungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) seien nicht vorgenommen worden, was im Rahmen der Bilanzierung und Berichterstattung durchaus Fragen aufwerfe. Der Beitrag geht dementsprechend insb der Frage nach, wie die derzeit bestehenden Regelungen zur Bilanzierung und Berichterstattung sowie die dazu von den Berufsgruppen ausgearbeiteten Stellungnahmen und Fachgutachten auszulegen und auf die FlexCo anzuwenden sind.