Flexible Kapitalgesellschaften (Flexible Companies) würden eine neue Rechtsform von Kapitalgesellschaften nach dem FlexKapGG als Teil des GesRÄG 2023 bilden. Das Start-Up-Förderungsgesetz erleichtere die Beteiligung von Mitarbeitern durch eine neu geschaffene "Option zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung" und begünstige dazu neben Aktien, GmbH-Anteilen und Geschäftsanteilen an einer Flexiblen Kapitalgesellschaft auch "Unternehmenswert-Anteile" nach § 9 FlexKapGG. Flexible Companies, Unternehmenswert-Anteile und eine Option zur Start-Up-Förderung würden in das System der Abgaben eingeordnet.