Mit großer Ambition habe der Gesetzgeber zum Jahreswechsel Neuregelungen geschaffen, welche insb die Tätigkeit von Start-ups erleichtern und fördern sollen. Dabei liege der Fokus vorrangig auf der Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform - der FlexKapG - mit einem eigenen FlexKapGG sowie steuerrechtlichen Regelungen in einem eigenen Start-Up-Förderungsgesetz. Der Beitrag beschäftigt sich mit speziellen beitragsrechtlichen Fragen.