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Fristenlauf für Säumnisbeschwerden, wenn die Direktvorlage beantragt wurde

Steuerrecht AktuellBernhard Doringer, BSc (WU)/Mag. Lorenz SchillingÖStZ 2024/323ÖStZ 2024, 369 Heft 13 v. 15.7.2024

In einer kürzlichen ergangenen Entscheidung hat das Bundesfinanzgericht ausgesprochen, dass Säumnisbeschwerden gem § 284 BAO anstatt nach sechs Monaten erst nach neun Monaten erhoben werden können, wenn die Partei die Direktvorlage nach § 262 Abs 2 BAO beantragt hatte. Der Beitrag untersucht die Entscheidung des BFG anhand einer dogmatischen Einordnung der einschlägigen Bestimmungen.

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