Bereits das AbgÄG 2023 habe zahlreiche Bestimmungen enthalten, die zum Jahreswechsel 2023/2024 außer Kraft getreten bzw neu in den Rechtsbestand aufgenommen worden seien. Zusätzlich seien im Winter 2023 zahlreiche verfahrensrechtliche Änderungen beschlossen worden, die in verschiedenen Bundesgesetzblättern kundgemacht worden seien und nicht ausschließlich die Bundesabgabenordnung betreffen würden. Der Beitrag verschafft einen ersten Überblick.