Beginnend mit seinem Urteil in der Rs Marks & Spencer über die grenzüberschreitende Verlustnutzung von gebietsfremden Tochtergesellschaften und in der Rs Lidl Belgium über Betriebsstättenverluste habe der EuGH in seiner Rsp den Begriff der endgültigen Verluste sukzessive präzisiert. Im Beitrag werden die bisherigen Äußerungen des EuGH zur Finalität von Auslandsverlusten zusammengetragen, analysiert und kritisch gewürdigt; mit dem Ziel, auf der Grundlage der Rsp des EuGH und der Rechtsauffassungen in der Literatur einen Kriterienkatalog für die Beurteilung der Finalität von Auslandsverlusten zu entwickeln. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind und welche Tendenzen sich generell aus der Rsp des EuGH ableiten lassen.