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BMF-Anfragebeantwortung zum "Gebäudestandard Bronze" als Mindestvoraussetzung für die erweiterte beschleunigte Gebäudeabschreibung

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2024/272ÖStZ 2024, 300 Heft 11 v. 14.6.2024

Mit der Novellierung des EStG im Zuge des Wohnbau-Pakets (BGBl I 2024/36 vom 18. 4. 2024, zum Nationalratsbeschluss siehe ÖStZ 2024/111) wurde ua die beschleunigte Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten kann im Zeitraum 31. 12. 2023 bis 1. 1. 2027 die beschleunigte Abschreibung für Abnutzung geltend gemacht werden. Dies gilt nur für Wohngebäude, die zumindest dem "Gebäudestandard Bronze" nach dem auf der OIB-Richtlinie 6, OIB-330.6-026/19, basierenden "klimaaktiv Kriterienkatalog in der aktuellen Version 2020" des BMK entsprechen.

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