Multinationale Konzerne sind bereits nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht (einen Country-by-Country-Report) zu erstellen und an die Steuerbehörden zu übermitteln, wenn der jährliche konsolidierte Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Mio € beträgt. In österreichisches Recht übernommen werden soll nun weiters die Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung (RL (EU) 2021/2101 zur Änderung der Bilanz-Richtlinie (RL 2013/34/EU )), die der Erhöhung der Transparenz von Unternehmen und der Verbesserung der öffentlichen Kontrolle dient.