Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024, BGBl I 2023/152, sowie dem Bundesgesetz BGBl I 2023/201, sei ein Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule eingeführt worden. Dieser sei von 1. 1. 2024 bis 31. 12. 2025 befristet und unterliege unionsrechtlichen Vorgaben. Im Beitrag werden die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes dargestellt.