Der einzige Normenprüfungsantrag des Bundesfinanzgerichts im Jahr 2023 beschäftige sich mit steuerlichen Begünstigungen der Forstwirtschaft, die schon längere Zeit in der Kritik stünden. Mangels klarer gesetzlicher Vorgaben werde die Aufhebung der Möglichkeit des Hälftesteuersatzes bei der Kalamitätsnutzung sowie die Übertragung stiller Reserven wegen Waldnutzungen infolge höherer Gewalt beantragt.