Aufgrund der Änderungen im Steuerabkommen mit D, das am 21. 8. 2023 unterzeichnet worden sei und ab dem 1. 1. 2024 in Kraft trete, seien auch Änderungen in der Zuständigkeitsvereinbarung bezüglich der Grenzgängerbestimmungen notwendig gewesen. Christina Grassl und Martin Reiter skizzieren das neue Abkommen der zuständigen Behörden.