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Vorabentscheidungsersuchen des OGH: Umsatzsteuerbarkeit eines Entgeltsanspruches nach § 1168 ABGB und verfahrensrechtliche Folgefragen

Steuerrecht AktuellMag. Rainer Borns/Eric Coenen, LL.MÖStZ 2024/243ÖStZ 2024, 272 Heft 10 v. 31.5.2024

Im September 2023 hat sich der OGH11OGH 25. 9. 2023, 6 Ob 55/23s. Das Vorabentscheidungsverfahren ist unter C-622/23 anhängig. mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gewandt. Dabei geht es um die Frage, ob das Entgelt nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB als Gegenleistung für eine nach Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL erbrachte Dienstleistung anzusehen ist und daher der Umsatzsteuer unterliegt. Hervorzuheben ist, dass österreichische höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema fehlt, obwohl diese Frage die (umsatzsteuerliche) Literatur bereits seit Jahrzehnten beschäftigt.22Siehe bereits Tanzer, Das leistungslose Entgelt - Die Auflösung eines Werkvertrages nach § 1168 ABGB im Umsatzsteuerrecht, ÖStZ 1979, 38. Im Rahmen des Beitrags wird zunächst das Entgelt nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB vor dem Hintergrund der jüngsten EuGH-Rsp umsatzsteuerlich eingeordnet. In weiterer Folge wird die Frage diskutiert, ob die EuGH- und die darauffolgende OGH-Entscheidung Bindungswirkung für das Abgabenverfahren entfaltet.**Die Autoren danken Univ.-Prof.in Dr.in Karoline Spies für wertvolle Anregungen und Diskussionen.

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