Der Umfang grenzüberschreitender Aktivitäten von Unternehmen sei durch die Globalisierung stetig gestiegen. Damit einhergehend hätten jedoch auch internationale Besteuerungskonflikte überproportional zugenommen. Erhebliches Konfliktpotenzial ergebe sich beim Thema Betriebsstätten-Besteuerung, aber auch iVm Verrechnungspreiskonzepten, welche - trotz bilateraler Verträge, wie DBA - zu unauflösbaren Besteuerungskonflikten und damit zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führten. Grenzüberschreitend agierende Unternehmen und deren Berater seien daher angehalten, mögliche Besteuerungskonflikte erst gar nicht aufkommen zu lassen und frühzeitig Möglichkeiten zu sondieren, die effizient ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten.

