Zu einem umfangreichen internationalen Schutzrechtsportfolio (bestehend aus Marken, Patenten oder Designs) würden auch für österr Unternehmen gewerbliche Schutzrechte zählen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verankert seien. Der Beitrag versucht, ein erstes Schlaglicht auf die noch immer ungeklärte ertragsteuerliche Behandlung der Lizensierung bzw Veräußerung von in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Schutzrechten ausländischer Inhaber zu werfen.

