Mit Verordnung vom 6. 10. 2022, VO (EU) 2022/1854 , über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, habe die EU ein spezifisches Regelungswerk iZm der Energiekrise und den hohen Energiepreisen erlassen. Mit den Maßnahmen verfolge die Verordnung mehrere Ziele: Senkung des Stromverbrauchs, Einführung einer Obergrenze für die mit der Stromerzeugung erzielten Markterlöse bestimmter Erzeuger und deren gezielte Weiterverteilung an Stromendkunden, sowie ein obligatorischer Solidaritätsbeitrag von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen. Programmatisch sehe Art 6 Abs 1 eine Begrenzung der Markterlöse bestimmter Stromerzeuger mit 180 € je MWh erzeugter Elektrizität vor. In Ö würde die Abschöpfung der Markterlöse der angeführten Stromerzeuger nach Kapitel II Abschn 2 der Verordnung als Steuer umgesetzt. Für die Umsetzung sei der Bundesminister für Finanzen (in manchen Bereichen gemeinsam mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) betraut.

