Seit Längerem führe die Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Dienstnehmer auch zur privaten Nutzung zu einem Sachbezug von null. Offene Fragen zur Auswirkung einer Gehaltsumwandlung und zur Veräußerung des Rades an den Dienstnehmer seien nun vom BMF beantwortet worden.

