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Ermächtigung gem § 153 Abs 2 AußStrG begründet keine Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren (Berger, BFGjournal 1/2023, S. 19)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/185ÖStZ 2023, 186 Heft 7 v. 14.4.2023

Der VwGH habe in seinem aufhebenden Erkenntnis der überwiegenden Ansicht widersprochen, wonach das Verlassenschaftsgericht eine Partei ermächtigen könne, für die Verlassenschaft eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

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