Der VwGH habe in seinem aufhebenden Erkenntnis der überwiegenden Ansicht widersprochen, wonach das Verlassenschaftsgericht eine Partei ermächtigen könne, für die Verlassenschaft eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Der VwGH habe in seinem aufhebenden Erkenntnis der überwiegenden Ansicht widersprochen, wonach das Verlassenschaftsgericht eine Partei ermächtigen könne, für die Verlassenschaft eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
