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50 Jahre Bruttoschadenersatz inklusive USt - 50 Jahre "Fremdkörper" (Doralt, RdW 2023/14, S. 8)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/159ÖStZ 2023, 152 Heft 6 v. 29.3.2023

Vor 50 Jahren - 1973 - sei mit dem Einführungsgesetz zum UStG 1972 eine zivilrechtliche "Sondervorschrift" zum Schadenersatzrecht in Kraft getreten, nach der der Unternehmer bei einem Sachschaden den Schadensbetrag inkl USt geltend machen könne, trotz Vorsteuerabzug (Bruttoschadenersatz). Der Ersatzpflichtige habe zwar in Höhe des Vorsteuerabzugs einen Rückersatzanspruch, der allerdings den Unterschied zum - eigentlich sachgerechten - Nettoschadenersatz nicht ausgleichen könne. Ein "Fremdkörper" nicht nur im österr Recht, wie schon damals angemerkt, sondern auch europaweit: Ö stehe mit seiner Regelung europaweit allein.

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