Vor dem Hintergrund ihrer potenziell erheblichen Auswirkungen auf das dt-österr Modell der Organschaft wurden die Entscheidungen des EuGH in den Rs Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und Finanzamt T gegen S mit Spannung erwartet. Der Beitrag fasst die wesentlichen Feststellungen des EuGH in den beiden Vorabentscheidungsverfahren zusammen und führt sie einer kritischen Würdigung zu.

