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Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, Aufhebungsbescheid nach § 295 Abs 3 BAO (Schmutzer, BFGjournal 1/2023, S. 30)

Artikelrundschau Jänner 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/155ÖStZ 2023, 152 Heft 6 v. 29.3.2023

Wird eine Abgabenfestsetzung zu einem mittels Selbstanzeige einbekannten Mehrbetrag (Verkürzungsbetrag), welcher als Basis einer Festsetzung einer Abgabenerhöhung herangezogen wurden, im Beschwerdeverfahren aufgehoben oder abgeändert, ergäbe sich die amtswegige Verpflichtung zur Aufhebung des Abgabenerhöhungsbescheides.

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