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Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen 2021 durch Quotenvertreter iZm COVID-19-Pandemie

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/128ÖStZ 2023, 135 Heft 6 v. 29.3.2023

Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. "Überwachung des Erklärungseinganges" die Sonderbestimmungen der Quotenregelung (für Steuerberater, Rechtsanwälte, Masseverwalter usw) beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie (zur Quote 2020 siehe ÖStZ 2022/562) wird die übliche Toleranzfrist von einem Monat (30. April) für die Quote 2021 auf insgesamt sechs Monate (bis einschließlich 30. September 2023) verlängert.

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