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BMF-Anfragebeantwortung zur neuen Öko-Sonderausgabenpauschale

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2023/47ÖStZ 2023, 52 Heft 3 v. 8.2.2023

Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem ("Heizkesseltausch") können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines "Öko-Sonderausgabenpauschales" berücksichtigt werden (§ 18 Abs 1 Z 10 EStG). Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31. 3. 2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30. 6. 2022 ausbezahlt wurde.

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